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I. Grundlagen
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen - Online-Werbung gelten für den vertraglichen Werbevertrag zwischen der Real Estate Business Coaching and Facility Management ( im Folgenden REB-CFM ) und dem werbenden Kunden (im Folgenden Vertragspartner ) und regeln die Nutzung von Werbeflächen und sonstigen gewerblichen Inhalten im Online-Angebot der REB-CFM. Der Werbevertrag im Sinne der AGB Online-Werbung ist der Vertrag über die Veröffentlichung und Verbreitung einer Online-Werbung des Auftraggebers im Rahmen des Werbeportals REB-CFM.de. Die Entgegennahme des Angebots, die Abwicklung und die Abrechnung des Werbevertrages erfolgt durch REB-CFM. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass die vorliegenden AGB Online-Werbung auch für Dritte gelten, die über den Auftraggeber die Online-Angebote nutzen.
2. Mit der Auftragserteilung bietet die REB-CFM den Abschluss eines Werbevertrags über den Verkauf von Werbeflächen im Online- Portal der REB-CFM rechtsverbindlich an. Der Werbevertrag kommt erst durch die schriftliche oder per E-Mail erfolgende Annahmebestätigung durch die REB-CFM zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich; sämtliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Schrift- bzw. der E-Mail-Form.
3. Die Mietpreise der REB-CFM sind ein fester Bestandteil des Werbevertrags. Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, es sei denn die Vertragsparteien haben schriftlich oder per E-Mail etwas anderes vereinbart.
4. Der Vertragpartner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand sind, so dass eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon möglich ist. Demzufolge hat der Vertragspartner die REB-CFM rechtzeitig über Änderungen zu informieren.
II. Werbeflächen und sonstige werbliche Inhalte
1. Die REB-CFM behält sich das Recht vor, Werbeaufträge auch nach Vertragsabschluß wegen Ihrer Herkunft, Ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität sowie aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen abzulehnen.
2. Die REB-CFM behält sich das Recht vor, Vertragsangebote von Anbietern nur dann anzunehmen, wenn der Werbetreibende sowie die Produktwerbung genau bezeichnet werden. Die REB-CFM kann einem bereits veröffentlichte Werbung sperren bzw. aus ihrem Online-Angebot entfernen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen zum Nachteil des Inhalts der Werbung wie in Punkt 1 beschrieben vornimmt, auf die durch einen Link verwiesen wird. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der REB-CFM bis spätestens 1 Woche vor Schaltungsbeginn einwandfreie, technisch und inhaltlich geeignete sowie vollständige Werbedaten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung und des Verlusts von Daten. Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Übermittlung oder nachträglicher Änderung des Werbeauftritts wird keine Gewähr für die vereinbarte Veröffentlichung übernommen. Die Pflicht der REB-CFM zur ordnungsgemässen Aufbewahrung erforderlichen Unterlagen und Dateien zur Veröffentlichung des Werbeauftritts, endet zwei Wochen nach der im Werbevertrag vereinbarten Dauer der Veröffentlichung. Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers werden ihm nur auf sein Verlangen und auf seine Kosten zurückgesandt. Die Gefahr hierfür trägt der Auftraggeber.
4. Die Plazierung der Werbung im Rahmen des Online-Angebots der wird vom Auftraggeber und der REB-CFM einvernehmlich vereinbart. Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, kommt kein Werbevertrag zustande.
5. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert mit der Auftragserteilung zu, dass er über sämtliche für die Veröffentlichung der Werbung in dem globalen Medium Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügt. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des von ihm geschaltete Werbung sowie für sämtliche durch die Aktivierung eines in der Werbung enthaltenen Links erscheinenden Daten. Der Auftraggeber stellt die REB-CFM von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Inhalt oder der Gestaltung der Werbung frei und haftet gegenüber der REB-CFM für jeglichen aus der zur Verfügung gestellten Werbung entstehenden Schaden.
6. Mit der Annahmebestätigung gemäß vorstehender Ziffer I. 2 wird die zur Verfügung gestellte Werbung im Rahmen des Online-Angebots der REB-CFM als Festauftrag angenommen. In einzelnen, begründeten Fällen kann dem Auftraggeber jedoch bis zu 2 Wochen vor der zur Verfügung gestellten Werbung im Rahmen des Online-Angebots der REB-CFM oder sonstiger Erbringung der Werbeleistung nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Der Rücktritt des Auftraggebers ist nur wirksam, wenn und sobald die REB-CFM ihm ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat. Von dieser Regelung wird das Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 nicht berührt.
7. Die REB-CFM behält sich eine Änderung ihrer Preise und Tarife vor. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch den Auftraggeber im Internet veröffentlichte Preisliste. Für bereits geschlossene Werbeverträge sind Preisänderungen erst frühestens nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Erklärung gegenüber der REB-CFM ausgeübt werden.
8. Rechnungen für den Werbeauftritt im Rahmen des Online-Angebots der REB-CFM sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die REB-CFM das Recht vor, die weitere Durchführung des Werbevertrags bis zur Zahlung zurückstellen ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Bei Zahlungsverzug oder Stundung behält sich die REB-CFM das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% ab dem Verzugseintritts zu berechnen.
9. Die REB-CFM gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbung im Rahmen ihres Online-Angebots. Ist die Veröffentlichung des Werbung aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen nicht möglich, so wird die Veröffentlichung der Werbung nach Möglichkeit nachgeholt. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich sein sollte, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen für die nicht realisierte Werbung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers, sind ausgeschlossen. Ferner ist eine Gewährleistung durch die REB-CFM ausgeschlossen, wenn die für die Werbung zur Verfügung gestellten Werbemittel fehlerhaft sind oder:
- durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
- durch Rechnerausfall bei Internetprovidern oder Online-Diensten
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern)
- durch Störungen bzw. nicht werbeformkompatible Änderungen der Software der Werbeplattform bzw. der Werbefläche
hervorgerufen wird.
10. Die REB-CFM haftet für Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach haftet die REB-CFM nur bis zu dem Betrag des für den Rahmen des Online-Angebots der REB-CFM mit dem Auftraggeber vereinbarten Preises. Etwaige Schadensersatzforderungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum beim Auftraggeber schriftlich gegenüber der REB-CFM geltend gemacht werden.
III Vertragsdauer
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit oder des Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigung muss der REB-CFM gegenüber durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein erfolgen. Das Datum des Poststempels ist für die Einhaltung der Kündigungsfrist maßgeblich.
IV. Beratung / Empfehlung
Die Veröffentlichung der Informationen stellt keine Beratung dar und daher auch keine Empfehlung zum Kauf bzw. zum Verkauf einer Ware, einer Dienstleistung etc. Die hier bereitgestellte Werbung ist ausschließlich zur Information bestimmt. Die Informationen können durch aktuelle Entwicklungen überholt sein, ohne dass die bereitgestellten Informationen geändert wurden.
V. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Werbevertrags einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder E-Mail-Form. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 3. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich etwa aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für Vollkaufleute ist, soweit nicht eine andere Regelung ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail getroffen ist: Dortmund. 4. Alle sich etwa aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unterliegen deutschem Recht.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Sie haben die Möglichkeit über unser Kontaktformular Fragen an uns zu richten und sich über uns zu informieren.
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